Forschung und Entwicklung sowie Beihilferecht

Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) beraten wir Unternehmen jeder Größenordnung sowie Behörden und öffentliche Unternehmen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertragsprüfung sowie Vertragsgestaltung für Forschungsvorhaben und Forschungskooperationen. Neben dem eigentlichen F&E-Vertrag verfügen wir über besondere Expertise bei der Gestaltung von Unterauftragnehmerverhältnissen und der Begleitung von Technologietransfervorhaben.

Uns zeichnet die Kenntnis der Interessenlage sämtlicher Akteure – sei es das Industrieunternehmen oder die Forschungseinrichtung – aus. Wir bieten eine rechtliche Rund-um-Betreuung von der ersten Vertragsgestaltung über den Schutz der Arbeitsergebnisse bis hin zur Verwertung an.

Bei der Auftragsforschung sind die Verträge so zu gestalten, dass der Auftraggeber Inhaber des Entwicklungsergebnisses wird. Bei Forschungskooperationen sollte jede Vertragspartei an den Ergebnissen partizipieren. Dabei steht der Schutz der Arbeitsergebnisse durch die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte, durch Urheberrechte und durch Geheimhaltungsvereinbarungen stets im Vordergrund. Gleiches gilt für die Einhaltung der Förderbedingungen bei der Verwendung öffentlicher Fördermittel.

Der F&E-Bereich ist eng mit dem Beihilferecht verknüpft. Insoweit ist von Bedeutung, dass zum 01.07.2014 neue Vorschriften zur Gewährung von Beihilfen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation in Kraft getreten sind. Begleitet wird der neue F&E-Unionsrahmen von einer Novellierung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Eine sehr wesentliche Neuerung gegenüber dem Vorgängerrahmen ist die Einführung einer 20 % Klausel für Unternehmen, die sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Wenn die Forschungseinrichtung fast ausschließlich für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, kann sie ganz aus dem Beihilferecht herausfallen. Diese und andere Besonderheiten aus dem Beihilferecht behalten wir stets im Fokus.

Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst daneben u.a.:

  • Beihilferechtliche Compliance
  • Vertretung von Unternehmen vor nationalen Behörden und Gerichten
  • Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern
  • Rückforderung von Beihilfen
  • Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen
  • Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen