Bank- und Kapitalmarktrecht

SQR Rechtsanwälte berät Banken und Unternehmen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Die Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Bank aus Kreditverträgen sowie die Realisierung von Kreditsicherheiten und die Beratung bei Konflikten mit Kunden und anderen Banken. Bei der Abwehr von Klagen geschädigter Anleger steht SQR Rechtsanwälte beratend und vertretend zur Seite. Wir unterstützen unsere Mandanten ferner bei der Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung im Wertpapierrecht.

Die Kanzlei begleitet regionale und überregionale Unternehmen umfassend in finanzvertraglichen Verhandlungen gegenüber anderen Unternehmen. Die rechtssichere Gestaltung von Kreditverträgen ist ebenso unser Gebiet wie die Entwicklung von Sicherungsvereinbarungen – und ggf. deren gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung.

SQR Rechtsanwälte berät außerdem Banken und Unternehmen zu aufsichtsrechtlichen Pflichten und begleitet im Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz.

Individuelle, praxisnahe und lösungsorientierte Beratung ist die Basis für unsere Verhandlungs- und Prozesserfolge. Die Arbeit der SQR Rechtsanwälte ist durch fachliche Spezialisierung, Ausrichtung auf die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie langjährige Erfahrung und persönliches Engagement bei der gerichtlichen Durchsetzung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht gekennzeichnet.

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