Familienrecht

Das Familienrecht regelt einen zentralen Lebensbereich, von dem nahezu jeder betroffen ist. Es betrifft die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Im Familienrecht gilt es vorzusorgen. Die gesetzlichen Regelungen passen häufig nicht auf den individuellen Lebenszuschnitt. Schon im Zusammenhang mit der Eheschließung oder Eingehung einer Lebenspartnerschaft muss daher überprüft werden, ob vertragliche Regelungen getroffen werden müssen. Die Krise einer Ehe ist für die beteiligten Personen häufig ein existenzielles Thema, das einer besonders intensiven Beratung bedarf. Nur profundes Fachwissen kann in dem sehr weiten Feld des Familienrechts die Basis erfolgreicher Beratung sein.

SQR Rechtsanwälte hat hochspezialisierte Rechtsanwälte, die sowohl in der vorsorglichen Gestaltung von Eheverträgen, als auch in der prozessualen Bewältigung von Ehekrisen beraten. Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie lassen sich Ehekrisen in aller Regel ohne Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht nicht bewältigen. Trotz gegensätzlicher Interessen und erbittertem Streit ist es unser Anliegen, einen fairen Ausgleich zu finden, um insbesondere beteiligten Kindern ihre Familienbasis für die Zukunft zu erhalten. Wir sind das rationale Korrektiv, das häufig eine Eskalation der Streitigkeiten verhindert und zu einer emotionalen Beruhigung führt, die allen Beteiligten dient.

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