Gesellschaftsrecht sowie Handels- und Vertriebsrecht

SQR Rechtsanwälte berät und vertritt Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Gründung, Strukturierung sowie Unternehmensnachfolge oder auch bei internen Meinungsverschiedenheiten der Gesellschafter im gesamten Spektrum des Handels- und Gesellschaftrechts von der Personengesellschaft über die Kapitalgesellschaft bis hin zur ausländischen Gesellschaftsform. Zu unseren Mandanten zählen familiengeführte Personengesellschaften und mittelständische Unternehmen ebenso wie börsennotierte Aktiengesellschaften. SQR Rechtsanwälte verfügt über besondere Expertise bei der Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit deren Unternehmenspflichten, beim Wechsel der Geschäftsleitung oder zur Organhaftung. Wir liefern Ihnen maßgefertigte Lösungen – dies nicht nur bei Unternehmenskäufen und –verkäufen, komplexen Umwandlungsvorgängen sowie der Änderung der Organisationsstruktur. SQR Rechtsanwälte unterstützt Sie im Bedarfsfall auch bei der Erfüllung Ihrer insolvenzrechtlichen Pflichten in Zeiten der Krise oder der Anfechtung von Rechtsgeschäften durch den Insolvenzverwalter.

SQR Rechtsanwälte bietet ferner exzellente Vertretung und Beratung bei Liefer- oder Herstellungsverträgen, Handelskäufen sowie im Bereich des Transportrechts. Wir betreuen Unternehmen jeder Größenordnung aus den verschiedensten Branchen und schaffen pragmatische Lösungen für sämtliche Fragestellungen aus dem Handels- und Vertriebsrecht. Unsere erfahrenen Anwälte setzen Ihre Interessen im Ernstfall vor Gericht und in Schiedsverfahren durch. Wir haben zahlreiche Prozesse erfolgreich zum Abschluss gebracht, unterstützt durch eine effektive Zwangsvollstreckung. Ein Vergleich wird nur dort diskutiert, wo er wirtschaftlich sinnvoll ist. Kosten zu vermeiden und pragmatische effiziente Ergebnisse zu erreichen, sind unsere Stärken.

Die Gestaltung passgenauer, innovativer Vertriebswege und verschiedenster Vertriebsverträge bildet einen weiteren Schwerpunkte der SQR Rechtsanwälte. Sei es die Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen oder der zwingenden Informations- und Kontrollrechte; wir gestalten Ihren Vertrieb sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch in selbständiger Tätigkeit rechtssicher. Über besondere Expertise verfügen wir im Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Makler-, Versicherungsvertreter-, Kapitalanlagevermittler- und Franchiserecht. Der grenzüberschreitende Vertrieb, insbesondere grenzüberschreitende Handelsvertreterverträge, sowie die Kommission gehören ebenfalls zu unserem täglichen Geschäft. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen mit erstklassigem Rechtsrat zur Seite.