Immobilien- sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Immobilien
Die Tätigkeit der SQR Rechtsanwälte umfasst alle Aspekte des Immobilienrechts. Wir wirken bei Immobilientransaktionen mit und prüfen Grundstückskaufverträge. Die Auseinandersetzung um Maklerprovisionen gehört ebenso zu unserem Portfolio wie die umfassende Beratung bei der Projektentwicklung, Vermietung und Finanzierung von Immobilien. Über besondere Expertise verfügen wir bei der Vertretung unserer Mandanten in immobilienrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter birgt vielfältige Konfliktfelder. Während eine Partei in dem Mietobjekt wohnt und/oder arbeitet, bleibt es doch das Eigentum des Vertragspartners. Das Mietrecht hat zudem eine gewichtige wirtschaftliche wie auch soziale Bedeutung. Zudem ist das Mietrecht ein Rechtsgebiet, welches durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisweilen erheblichen Änderungen ausgesetzt ist. Umso wichtiger ist es daher, sich hier von einem Spezialisten beraten zu lassen. SQR Rechtsanwälte berät Mieter wie Vermieter zu sämtlichen Fragen des gewerblichen und privaten Mietrechts. Auch auf dem Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts beraten wir spezialisiert.
Abschluss eines Mietvertrages
Im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrages werden die Weichen für das Mietverhältnis gestellt. Für nichtgewerbliche Mieter besteht hier oft kaum Verhandlungsspielraum. Umso lohnender ist die Beratung im Hinblick auf aktuelle Problemstellungen der Vertragsgestaltung für Vermieter, deren vorgefertigte Vertragsentwürfe umso kritischer durch den Bundesgerichtshof bewertet werden.
Immer wieder werden die mietvertraglichen Klauseln durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neu bewertet. Gerade ältere Mietverträge beinhalten regelmäßig unwirksame Klauseln. Die wirtschaftlichen Auswirkungen hiervon können erheblich sein.
Mietmängel, Belästigung durch Mitmieter, Tierhaltung und Betriebskostenabrechnungen
Während des Mietverhältnisses entstehen häufig Unstimmigkeiten darüber, ob das Mietobjekt vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde. Hier geht es für den Mieter darum, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und gegebenenfalls einen Teil der Miete als Minderung einzubehalten. Wurde ein zu großer Teil der Miete ungerechtfertigt einbehalten, kann dies wiederum zu Mietrückständen führen, welche im Extremfall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen können. Gerade beim Auffinden von Schimmel stellt sich oft die Frage der Ursache dieses Mangels. Wir beraten hier zur richtigen Vorgehensweise.
Auch kommt es gerade bei privaten Vermietern vor, dass die Abrechnung der Betriebskosten nicht richtig oder gar nicht erstellt wurde. Hier ist eine schnelle Reaktion des Mieters wichtig, um sich Rechte zu erhalten.
Die Tierhaltung, das heißt Haltung von Haustieren wie Hunden und Katzen, kann für die private Lebensgestaltung des Mieters genauso wichtig sein wie sie für einen Vermieter ein Ärgernis darstellen kann. Hier geht es nicht nur um die Abnutzung und Beschädigung des Wohnraums, sondern auch um Geräusche und Gerüche, die immer wieder zum Konfliktfeld zwischen den Mietparteien werden. So werden regelmäßig Nachbarschaftsstreitigkeiten Gegenstand der Beratung.
Auch andere Streitigkeiten zwischen Nachbarn können in mietrechtlichen Streitigkeiten münden, dann nämlich, wenn sich die Frage stellt, ob das Verhalten eines Mitmieters anderen Mietern gegenüber eine erhebliche Belästigung (bspw. durch Beleidigungen, Störungen oder gar Tätlichkeiten) darstellt. In solchen Fällen kann der Vermieter gezwungen sein, dem Störer eine Abmahnung oder gar eine Kündigung auszusprechen.
Kündigung des Mietvertrages, Übergabe der Wohnung, Rückzahlung der Kaution
Im Falle der Kündigung des Mietvertrages sind verschiedene Problemlagen zu unterscheiden.Im Bereich der Gewerberaummiete kann häufig eine sehr lange Bindungsfrist des Mietvertrages wirksam vereinbart werden, so dass der Mieter oft für einen langen Zeitraum gebunden sein kann. Hier Lösungen zur ggf. einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses zu finden, gehört zu den Herausforderungen, denen wir uns gemeinsam mit unseren Mandanten stellen. Im Bereich der privaten Mietverhältnisse setzen wir gemeinsam mit Vermietern Kündigungen und Räumungen zügig durch, wenn die erforderlichen erheblichen Vertragsverletzungen des Mieters vorliegen. Auf der anderen Seite wehren wir uns gemeinsam mit unseren Mandanten gegen Fälle unberechtigter Kündigungen, etwa in Fällen nur vorgeschobenen Eigenbedarfs. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen.
Nach der erfolgten Übergabe der Wohnung stellt sich für den Vermieter häufig die Frage, wie er auf entstandene Beschädigungen der Mietsache adäquat reagieren kann. Der Einbehalt der Kaution beziehungsweise eines Teils der Kaution ist oftmals anzuraten. Gerade bei erheblicheren Schäden reicht dieses Sicherungsmittel allerdings in einigen Fällen nicht aus. Hier beraten wir Vermieter zu weiteren Reaktionsmöglichkeiten.
Sonstige Mietverträge
Nicht nur betreffend Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräumen kann man sich auseinandersetzen. Auch Mietverträge über andere Wertgegenstände bieten häufig Anlass zu Auseinandersetzungen.
Wir verfügen über besondere Erfahrungen unter anderem bei
dem Abschluss eines Mietvorvertrages
der Gestaltung eines Mietvertrages (insb. Kontrolle von Schönheitsreparaturklauseln)
der Gestaltung oder Auslegung von Tierhaltungsklauseln in Mietverträgen
Rechtsproblemen bezüglich des Rückerhalts bzw. Einbehalts der geleisteten Mietkaution
Reaktionsmöglichkeiten bei der Nichtzahlung der Miete
der Überprüfung der Abrechnung von Betriebskosten und Heizkosten
der Verpflichtung zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
der Abmahnung vertragswidrigen Verhaltens
der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (z.B. bei Baulärm, erheblicher Wohnflächenabweichung, Ruhestörung)
Streitigkeiten um das Bestehen von Konkurrenzschutz im gewerblichen Mietrecht
der ordentlichen fristgebundenen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter bzw. durch den Mieter
der außerordentlichen (fristlosen/fristgebundenen) Kündigung durch den Vermieter bzw. durch den Mieter
Räumungsklagen und der anschließenden Räumungsvollstreckung