Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Behörden in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschafts- und Planungsrechts. Die Arbeit der SQR Rechtsanwälte ist durch fachliche Spezialisierung, Fokussierung auf aktuelle Entwicklungen sowie langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Austragung von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Wirtschaftsrecht gekennzeichnet. Dies beinhaltet nicht nur Fragen zum Abgabenrecht, Recht der öffentlichen Anstalten, Gewerberecht, Staatshaftungsrecht, sondern auch alle Aspekte des öffentlich-rechtlichen Planungsrechts einschließlich des Umweltrechts (z. B. Abfallrecht, Bergrecht, Atom- und Strahlenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Wasser- und Abwasserrecht).

Das Fachplanungs- und Bauplanungsrecht wird zunehmend gemeinschaftsrechtlich durchdrungen und rückt so ganz neue Aufgabenstellungen in den Blick. Das betrifft u.a. Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder des europäischen Naturschutzrechts. Das führt gerade im öffentlichen Planungsrecht zu rechtlichen Risiken, die durch eine vorausschauende Planung vermieden werden können.

Wir unterstützen unsere Mandanten ferner in sämtlichen Fragestellungen des Vergaberechts. Wir beraten öffentliche Auftraggeber ebenso wie Bieter. Dabei berücksichtigen wir alle Facetten des Vergaberechts mit seinen Bezügen zum Haushalts-, Europarecht (insbes. Beihilferecht) und öffentlichem Wirtschaftsrecht. Die Beratung der öffentlichen Hand reicht dabei über die Strukturierung des Vergabeprozesses, der laufenden Beratung bis hin zur Angebotsauswertung und zum Vertragsschluss.

Aktuell spielt die Beratung mit Blick auf die EuGH-Rechtsprechung zu vergabefreien In-House-Geschäften sowie zur Entwicklung vergaberechtsneutraler Modelle im städtischen Konzern eine große Rolle. Unternehmen vertreten wir bei der Durchführung von Rechtsschutzverfahren bei den Vergabekammern und beim Oberlandesgericht. Zudem beraten und begleiten wir ggfs. den gesamten Vergabeprozess in rechtlicher und strategischer Hinsicht, insbesondere die Prüfung der Verdingungsunterlagen, Fertigung von Rügeschreiben oder bei der Unterstützung von Verhandlungen.

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