Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeit

Das deutsche Stiftungsrecht ist über verschiedene Bundes- und Landesgesetze verteilt. Eine Vielzahl möglicher Stiftungsformen, wie die Unternehmensstiftung, Familienstiftung, Bürgerstiftung, gemeinnützige Stiftung oder die Ertragsstiftung, trägt zu der Unübersichtlichkeit der deutschen Stiftungslandschaft bei. Wir stehen uns als Navigatoren, die Ihnen mit besonderer Expertise vertrauensvoll zur Seite stehen.

Wir beraten Stifter und Stiftungen zu sämtlichen Fragen des Stiftungsrechts. So erörtern wir mit Ihnen umfassend, welche Art von Stiftung für Sie geeignet ist und leiten Sie gekonnt durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung. Wenn im Laufe des Lebens Ihrer Stiftung rechtliche oder steuerliche Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen ebenfalls kompetent zur Seite.

Über besondere Expertise verfügen wir zum Thema „Haftung und Verantwortlichkeit von Stiftungsorganen“. Neben vielfältigen Vorträgen in namhaften Stiftungsveranstaltungen können wir auf zahlreiche Beratungsmandate unterschiedlichster Stiftungen zurückblicken. Wir minimieren für Sie die Haftungsrisiken durch eine rechtssichere Satzungsgestaltung, gewissenhafte Prüfung und Gestaltung der Anstellungs- oder Geschäftsführerverträge und durchdachte Umstrukturierungen.

Sprechen Sie uns an, auch zu den Themen Spendenrecht und Fundraising. Wir besuchen Sie gern vor Ort.

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