Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

SQR Rechtsanwälte vertritt Sie auf allen Gebieten des Straf- und Wirtschaftsstrafrechtes sowie der Compliance.

Das Strafrecht umreißt das „ethische Minimum“ – soweit der Grundsatz. Berührungen mit strafrechtlichen Vorschriften sind unangenehm und müssen präzise und gründlich gehandhabt werden. Die Vielzahl strafrechtlicher Vorschriften aus dem Haupt- und Nebenstrafrecht wie dem Aktien-, Betäubungsmittel-, dem Computer-, Insolvenz-, Kapital-, Steuer- und Umweltstrafrecht, um nur einige zu nennen, machen diese Rechtsmaterie hochkomplex.

Unter anderem liegen unsere Kompetenzen auf:

  • Strafverteidigung
  • Beratung bei Straftaten innerhalb des Unternehmens
  • Sämtliche Dienstleistungen bei Straftaten, die gegen das Unternehmen gerichtet sind einschließlich der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Nebenklagen und Adhäsionsverfahren.

SQR Rechtsanwälte vertritt Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich inklusive Berufungs- und Revisionsverfahren in allen Fällen des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts und stellt die Wahrung ihrer Rechte sicher. Ebenfalls zum Portfolio gehören das Arzt- und Medizinstrafrecht.

Eine an den Interessen des Unternehmens orientierte Beratung umfasst auch die präventive Minimierung von Risiken in strafrechtlicher Hinsicht. Hierzu gehört unter dem Oberbegriff der Compliance:

  • Unternehmensspezifische Maßnahmen und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung
  • Aufklärung und Beratung zur Eliminierung strafrechtlich relevanten Verhaltens von Vorständen, Mitarbeitern sowie Zulieferern.
  • Dienstleistungen aus dem gesamtem Spektrum der Compliance – Beratung

Ansprechpartner