Es gibt persönlich und rechtlich bedeutsame Situationen im Leben, etwa, wenn man sich entschließt, eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Wegen der großen rechtlichen Tragweite sieht das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor.
Aufgaben des Notars
Der Notar berät die Beteiligten als neutraler juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Bei Fragen und Unsicherheiten ist er sowohl im Vorfeld einer Beurkundung als auch währenddessen und danach ständiger Ansprechpartner. Er wahrt durch seine unparteiische Stellung die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Dabei erhebt jeder Notar die gleichen, fest vorgegebenen Kosten.
Kompetenzen
Unsere Notarin ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Dazu gehören insbesondere:
Immobilien-/ Grundstückskaufverträge (Hauskauf und Kauf einer Wohnung)
Überlassungen/ Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
Erbbaurechtsbestellungen
Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
Testamente und Erbverträge
Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses
Erb- und Pflichtteilsverzichte
Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
Eheverträge und Partnerschaftsverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
Lebenspartnerschaften
Gesellschaftsgründungen, z.B. einer GmbH und Aktiengesellschaft
Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen) oder Satzungsänderungen (z.B. Sitzänderung)
Begleitung von Hauptversammlungen
Unternehmensumwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und –nachfolgen
Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen
Frau Steinberg, Frau Gerks und Frau Staier unterstützen unsere Notarin als qualifizierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte - sie sind für Sie unter folgenden Nummern und per E-Mail direkt erreichbar.
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