Markenanmeldungen

Markenanmeldungen

Wir übernehmen für Sie Markenanmeldungen und beraten Sie gern individuell zum Markenrecht (u.a. zu eigenständigen Anmeldungen und Markenverletzungen) – nähere Informationen finden Sie auch hier.

Unsere Leistungen bei Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – jeweils optional:

  1. Zunächst prüfen wir, ob Ihre Marke (Logo, Name, Erkennungszeichen o.ä.) schutzfähig ist. Darunter fallen u.a. (gesetzliche) Eintragungshindernisse, wie das sog. Freihaltebedürfnis (Marke ist unmittelbar beschreibend für die beanspruchte Ware/Dienstleistung) und die Unterscheidungskraft.

    Beispiel – nicht eintragungsfähig:

    • COTTON CLUB für Bekleidungsstücke (BPatG 27 W (pat) 133/91)
    • TELE AID für Dienstleistung eines Pannenservice (EuGH T-355/00)
    • KÖNIGSBERGER MARZIPAN (BGH I ZB 25/03)

  2. Wir nehmen für Sie optional – soweit gewünscht – eine Markenrecherche vor. Dabei prüfen wir, ob bereits ältere gleiche/identische oder verwechslungsfähig ähnliche Marken sowie Firmennamen vorhanden/eingetragen sind. Damit wird sichergestellt, dass Sie keine älteren Marken verletzen und sich einem Widerspruch bzw. einer Abmahnung/Schadenersatzansprüchen aussetzen sowie „Ihre Marke“ wieder löschen müssen. Das DPMA selber prüft die Verletzung bereits bestehender Schutzrechte nicht.

  3. Sodann erfolgt die sog. Klasseneinteilung>. Eigens für Ihre Marke erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis. Denn für Ihre Markenanmeldung müssen Sie bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen angeben, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Nach Absendung des Antrags kann die Liste der Waren bzw. Dienstleistungen nicht mehr erweitert werden. Nach der Zahl der beanspruchten Klassen richtet sich die Höhe der Gebühr, die für die Anmeldung an das DPMA zu zahlen ist.

  4. Als nächstes melden wir für Sie als Markeninhaber Ihre Marke beim DPMA an und übernehmen die notwendige Korrespondenz. Dies geschieht in der Regel über den günstigeren Weg der Online-Markenanmeldung.

    Mit der online-Einreichung der Markenanmeldung wird, wenn die beanspruchten Waren und Dienstleistungen in nicht mehr als drei Klassen fallen, eine Gebühr in Höhe von 290,- € an das DPMA fällig. Für jede weitere Klasse kommen jeweils 100,- € hinzu. Sofern eine papierlose Markenanmeldung erfolgen soll, fallen dafür Gebühren in Höhe von 300,- € (zzgl. Gebühren für etwaige weitere Klassen) an das DPMA an.

  5. Sofern gewünscht, übernehmen wir für Sie optional nach der erfolgreichen Markenanmeldung auch eine sog. Markenüberwachung. Dies umfasst die regelmäßige Suche nach ähnlichen/identischen Marken bzw. kollidierenden Neuanmeldungen Dritter, um Verstöße gegen Ihre Marke festzustellen und ggf. rechtzeitig Widerspruch gegen bevorstehende Markeneintragungen erheben zu können.

 

Unsere Kosten für Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA):

Wir bieten Ihnen Markenanmeldungen ab 175,00 € netto zzgl. USt und Eintragungsgebühren an das DPMA an. Dabei wird sich der konkrete Fixpreis nach dem voraussichtlichen Aufwand für die gewünschte Markenanmeldung richten. Fragen Sie uns gern vorab nach einem individuellen Angebot, in dem auch eine ggf. optional gewünschte Markenrecherche und/oder Überwachung berücksichtigt wird.

 

Wir übernehmen für Sie auch gern die Markenanmeldung für die EU beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante sowie international bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Im Patent-, Gebrauchsmuster- sowie Designrecht können Sie ebenfalls gern auf unsere Expertise zurückgreifen. Sprechen Sie uns an.